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Zuerst müssen die Hausaufgaben gemacht werden

Die EVP Schweiz stimmt der Aufhebung der Lex Koller im Grundsatz zu. Allerdings darf diese erst nach der Änderung des Raumplanungsgesetzes und seiner Umsetzung erfolgen.

Die Evangelische Volkspartei der Schweiz begrüsst die Aufhebung der Lex Koller. Es ist in der Tat kein Ausländerproblem, welches zum Zuwachs an Zweitwohnungen und übrigen Bauten vor allem in Touristenorten geführt hat. Den daraus entstehenden Problemen einer unverhältnismässig grossen Infrastruktur, die nur an wenigen Tagen im Jahr tatsächlich erforderlich ist, sowie der Übernutzung von Erholungs- und Naturräumen ist mit einem verbesserten Raumplanungsgesetz zu begegnen, wie es der Bundesrat vorschlägt.

 

Allerdings darf die Lex Koller erst dann aufgehoben werden, wenn das geänderte Raumplanungsgesetz in Kraft und umgesetzt ist. Die EVP Schweiz schlägt in ihrer Vernehmlassungsantwort deshalb vor, mit der Aufhebung der Lex Koller mindestens drei Jahre zuzuwarten. Zweitens muss der Bundesrat die vorgeschlagene Formulierung im Raumplanungsgesetz auf Verordnungsstufe konkretisieren. Nur so können die Kantone und Gemeinden die notwendigen Massnahmen innert dieser Frist treffen.

 

Zürich, den 24. Januar 2006/nh